Grundstück teilen: Zwei Häuser auf einem Grundstück realisieren

Zwei Häuser auf einem Grundstück – geht das überhaupt? Viele bauinteressierte Familien, Paare, Senioren oder Freunde tragen sich mit dem Gedanken, gemeinsam ein Grundstück zu nutzen und dort zwei Häuser zu bauen. Sei es, dass man ein Doppelhaus plant oder zwei freistehende Einfamilienhäuser für befreundete Familien – eine Grundstücksteilung kann dieses Vorhaben ermöglichen. Dabei wird ein großes Grundstück offiziell in zwei Parzellen aufgeteilt, sodass rechtlich zwei separate Baugrundstücke entstehen. In diesem Ratgeber erklären wir, was es bedeutet, ein Grundstück zu teilen, welche rechtlichen Schritte dafür notwendig sind und worauf du achten musst, um „zwei Häuser auf einem Grundstück“ erfolgreich zu realisieren.

 

Dicht an dicht: In begehrten Wohngegenden wird Bauland oft geteilt, um mehrere Häuser auf ehemals einem Grundstück zu bauen. Viele Vorteile sprechen für eine Grundstücksteilung. Zum einen kann sich dadurch z.B. eine befreundete Familie den Traum vom Eigenheim erfüllen, ohne eigenes Land kaufen zu müssen. Zum anderen lassen sich große Grundstücke effizienter nutzen – etwa für ein Doppelhaus oder als Kapitalanlage, indem man ein zweites Haus baut und vermietet. Allerdings ist eine Grundstücksteilung ein komplexer, genehmigungspflichtiger Prozess. Bevor du loslegst, solltest du die gesetzlichen Vorgaben kennen und die Unterstützung eines Experten in Betracht ziehen.

Rechtliche Schritte und Voraussetzungen der Grundstücksteilung

Eine Grundstücksteilung (auch Parzellierung genannt) ist die Aufteilung eines bestehenden Grundstücks in zwei oder mehr rechtlich selbständige Grundstücke. Dieser Vorgang erfordert mehrere offizielle Schritte. Im Wesentlichen musst du das Grundstück von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vermessen lassen, die Teilung notariell erklären und ins Grundbuch eintragen lassen. Zudem müssen örtliche Bauvorschriften beachtet werden – etwa Mindestgrundstücksgrößen, Festsetzungen im Bebauungsplan und Abstandsflächen. Hier die wichtigsten Schritte im Überblick:

 

Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermesser

Der erste Schritt ist die Teilungsvermessung. Ein amtlich zugelassener Vermessungsingenieur oder das zuständige Katasteramt setzt neue Grenzen fest und erstellt einen Teilungsplan. Die neuen Grenzen werden mit Grenzsteinen markiert – diese dürfen ausschließlich von befugten Vermessungstechnikern gesetzt oder versetzt werden. Nach Abschluss der Vermessung erhält man einen sogenannten Veränderungsnachweis, der alle Änderungen am Grundstück dokumentiert. Dieses Dokument dient als Grundlage für die weiteren Schritte und wird von der Behörde (Bauamt oder Katasteramt) ausgestellt.

Exakte Planung: Eine präzise Vermessung ist die Grundlage jeder Grundstücksteilung. Mit dem offiziellen Teilungsplan und Veränderungsnachweis können nun zwei eigenständige Parzellen gebildet werden. Wichtig ist, dass durch die geplante Teilung keine baurechtlich unzulässigen Verhältnisse entstehen – zum Beispiel müssen die in den Landesbauordnungen vorgeschriebenen Abstandsflächen, Brandschutzanforderungen sowie die Erschließung (Zufahrt, Versorgungsleitungen) für beide neuen Grundstücke gewährleistet sein. Kläre daher unbedingt vorab mit dem örtlichen Bauamt, ob deine Teilungspläne mit dem geltenden Bebauungsplan und den kommunalen Vorschriften im Einklang stehen. Viele Gemeinden schreiben z.B. eine Mindestgröße für Baugrundstücke vor oder begrenzen die Bebauung pro Grundstück. Das Bauamt kann Auskunft geben, ob dein Grundstück groß genug ist und wie die Teilung erfolgen darf.

 

Notarielle Teilungserklärung und Eintragung ins Grundbuch

Sind die vermessungstechnischen Vorarbeiten erledigt, geht es zum Notar. Der Eigentümer muss gegenüber dem Grundbuchamt offiziell erklären, dass ein Teil des Grundstücks abgeschrieben und als neues Grundstück angelegt werden soll. Diese sogenannte Teilungserklärung bedarf der notariellen Beglaubigung. Der Notar reicht anschließend den Antrag beim Grundbuchamt ein, um für jedes neu entstandene Teilgrundstück ein eigenes Grundbuchblatt anzulegen. Erst mit der Eintragung ins Grundbuch wird die Grundstücksteilung rechtskräftig und abgeschlossen. Falls im Zuge der Teilung ein Verkauf einer Teilparzelle stattfindet, wird der Notar zugleich den Kaufvertrag beurkunden und den Eigentumsübergang im Grundbuch veranlassen.

Gut zu wissen: In den meisten Bundesländern ist keine besondere Genehmigung der Gemeinde für die Teilung selbst erforderlich – Ausnahmen bilden aktuell Hessen und Nordrhein-Westfalen, wo eine Teilungsgenehmigung beantragt werden muss. Dennoch sollte man immer mit der Gemeinde Rücksprache halten, um sicherzugehen, dass die Teilung den örtlichen Vorgaben entspricht. Gemäß § 19 Baugesetzbuch darf eine Teilung nämlich nicht zu Verhältnissen führen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.

 

Auflagen der Gemeinde: Bebauungsplan, Grundstücksgröße, Abstandsflächen

Die Kommunen können bestimmte Auflagen machen, die bei einer Grundstücksteilung erfüllt sein müssen. Im Bebauungsplan ist oft geregelt, welche Bebauung auf einem Grundstück zulässig ist – zum Beispiel wie viele Wohneinheiten maximal gebaut werden dürfen oder welche Grundstücksgröße mindestens einzuhalten ist. Eine Teilung darf diese Festsetzungen nicht umgehen. Erkundige dich also bei deiner Gemeinde, welche Mindestgröße je Baugrundstück gilt und ob ggf. eine Bauvoranfrage sinnvoll ist, um die Bebaubarkeit beider neuer Grundstücke zu prüfen.

Ein wichtiger Punkt sind die Abstandsflächen: Gebäude müssen einen bestimmten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten (häufig die Gebäudehöhe × Faktor, je nach Landesbauordnung). Wenn du das Grundstück teilst, entsteht eine neue Grenze zwischen den Häusern – beide geplanten Häuser müssen also so positioniert werden, dass sie die erforderlichen Abstände zu den neuen Grenzen wahren. Bei einem Doppelhaus kann diese Regel durch eine Kommunwand (Brandwand auf der Grundstücksgrenze) gelöst werden, aber die restlichen Außenwände müssen genügend Abstand nach außen haben. In manchen Fällen verlangt das Bauamt eine sogenannte Baulast: Etwa wenn ein Haus die Abstandsfläche teilweise auf dem Nachbargrundstück (dem anderen geteilten Stück) einhalten muss, kann eine Baulast eingetragen werden, die dem Nachbarn untersagt, in diese Fläche zu bauen. Solche Auflagen sollten frühzeitig geklärt werden, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.

 

Checkliste: Voraussetzungen für die Grundstücksteilung (vereinfachte Übersicht):

  • Bebauungsplan prüfen: Die Teilung darf nicht gegen Festsetzungen des Bebauungsplans verstoßen (erfrage Details beim Bauamt).
  • Mindestgröße beachten: Das bestehende Grundstück muss groß genug sein, damit zwei Bauplätze mit zulässiger Größe entstehen (Vorgaben je nach Kommune).
  • Amtliche Vermessung: Die neuen Grenzen müssen durch einen ÖbVI (Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur) exakt festgelegt und vermarkt (Grenzsteine) werden.
  • Teilungsplan & Grundbuch: Ein amtlicher Teilungsplan und ein notarieller Antrag zur Grundbuchänderung sind erforderlich; für jedes Teilstück wird ein eigenes Grundbuchblatt angelegt.
  • Behördliche Zustimmung: In Hessen und NRW ist vorab eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde nötig; in anderen Bundesländern ist meist keine spezielle Genehmigung erforderlich. Dennoch sollte man die Teilung vorsorglich bei der Gemeinde anzeigen.
  • Grunddienstbarkeiten klären: Entstehen durch die Teilung sogenannte Hinterliegergrundstücke (ohne Straßenzugang) oder gemeinsame Zuwegungen/Leitungen, müssen Wegerechte und Leitungsrechte vertraglich vereinbart und ins Grundbuch eingetragen werden.

 

Geeignete Bauprojekte auf geteiltem Grundstück

Ist die formale Grundstücksteilung vorbereitet, stellt sich die spannende Frage, welche Bauvorhaben sich damit umsetzen lassen. Grundsätzlich erlaubt eine Realteilung, dass auf den zwei neuen Parzellen jeweils ein eigenes Haus errichtet wird – mit getrennten Hausanschlüssen und eigenen Eigentumsverhältnissen. Für viele Bauherren ist dies der Schlüssel, um gemeinsam mit vertrauten Personen ein Bauprojekt zu stemmen. Hier drei typische Szenarien:

 

Doppelhaus: Zwei unter einem Dach

Ein beliebtes Modell für gemeinsame Bauherren ist das Doppelhaus. Dabei handelt es sich um zwei aneinandergebaute Haushälften, die sich eine gemeinsame Wand teilen. Im Idealfall wird das Grundstück so geteilt, dass die Grundstücksgrenze genau durch die Mitte des Doppelhauses verläuft – so hat jede Partei ihr eigenes Grundstück unter ihrer Haushälfte. Der Vorteil: Beide Familien wohnen Tür an Tür, können sich z.B. einen Gartenzaun oder die Einfahrt teilen, haben aber rechtlich getrennte Einheiten (jeder besitzt seine Hälfte als eigenes Grundstück mit eigenem Grundbucheintrag). Ein Doppelhaus spart Platz und Baukosten, da man eine Wand gemeinsam nutzt und das Haus kompakter bauen kann.

In Neubaugebieten werden Doppelhäuser oft bereits im Bebauungsplan vorgesehen. Wenn du ein Doppelhaus auf geteiltem Grundstück planst, achte darauf, dass die Bauvorschriften eine Bebauung der Grundstücksgrenze zulassen (Stichwort gemeinsame Brandwand im Bebauungsplan). Mit einem erfahrenen Bauträger lassen sich Doppelhäuser individuell planen – zum Beispiel als Spiegelhäuser mit identischem Grundriss oder unterschiedlich gestaltet je nach Bedarf der Baupartner. Wichtig ist, vorab zwischen den Bauparteien Absprachen zu treffen: Wie wird die Fassade gestaltet? Wie trennt man die Gartenflächen auf? Und wer trägt welche Kosten beim Bau? Idealerweise werden solche Details in einer Bauherrengemeinschafts-Vereinbarung festgehalten, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

 

Zwei Einfamilienhäuser für Familie oder Freunde

Nicht immer möchte man Wand an Wand wohnen. Gerade wenn genug Platz vorhanden ist, kann man auf einem geteilten Grundstück auch zwei freistehende Einfamilienhäuser bauen. Denkbar ist z.B., dass Eltern und erwachsene Kinder nebeneinander Häuser bauen, oder zwei befreundete Paare gemeinsam ein großes Grundstück kaufen, teilen und jeweils ihr eigenes Traumhaus errichten. Der große Reiz: Man wohnt nah beieinander, kann sich gegenseitig unterstützen (Stichwort Kinderbetreuung, Gartenpflege im Urlaub etc.), hat aber dennoch jeweils ein eigenes Haus mit Privatbereich.

Beispiel: Familie Müller besitzt ein weitläufiges Grundstück mit altem Garten. Tochter Lisa und ihr Mann möchten ein Eigenheim bauen. Durch eine Grundstücksteilung geben Müllers einen Teil ihres Gartens an die Tochter ab. Dort entsteht ein neues Einfamilienhaus für Lisa und ihre Familie – gleich nebenan, aber auf eigenem Grund. Die Kosten für Vermessung, Erschließung und die neue Zufahrt teilen sich Eltern und Tochter. Im Alltag profitiert man voneinander: Die Großeltern sind nebenan und können auf die Enkel aufpassen, während umgekehrt die jüngere Generation bei Gartenarbeiten hilft. Gleichzeitig hat jede Partei ihr eigenes Haus und finanzielles Eigentum. Dieses Beispiel zeigt, wie Generationen von einer Grundstücksteilung profitieren können.

Wichtig bei zwei separaten Häusern ist eine sinnvolle Aufteilung des Grundstücks: Beide Teilstücke sollten einigermaßen proportioniert und erschlossen sein. Es darf keine Partei benachteiligt werden, z.B. durch ungünstige Zuschnitte. Plane gemeinsame Flächen (Zufahrt, evtl. gemeinsamer Zaun) möglichst fair und halte Abmachungen schriftlich fest. Übrigens: Falls das Grundstück sehr groß ist, könnten sogar zwei unterschiedliche Haustypen in Betracht kommen – etwa ein ebenerdiger Bungalow für die Senioren in der Familie und ein größeres Stadthaus für die jüngere Familie. Ein flexibler Baupartner kann verschiedene Haustypen parallel planen, sodass beide Häuser zueinander passen und den Wünschen der Bewohner entsprechen.

 

Zweites Haus als Kapitalanlage

Eine Grundstücksteilung eignet sich auch, um ein Haus zur Vermietung zu bauen. Wenn du Eigentümer eines großen Grundstücks bist, kannst du einen Teil abtrennen und dort ein weiteres Haus errichten – dieses lässt sich dann als Kapitalanlage vermieten oder verkaufen. Durch die Realteilung erhöhst du in der Regel den Gesamtwert des Grundstücks: Zwei einzelne Baugrundstücke mit je einem Haus sind meist wertvoller als ein großes Grundstück mit einem Haus. Als Vermieter des zweiten Hauses profitierst du von regelmäßigen Mieteinnahmen. Alternativ kann man das neue Haus auch verkaufen, um Kapital zu erhalten (z.B. zur Finanzierung des eigenen Hausbaus oder zur Altersvorsorge).

Beachte jedoch einige Besonderheiten: Sobald ein Haus vermietet wird, treten Vermieterpflichten auf – hier sollte man sich rechtlich absichern. Stehen die Häuser nahe beieinander, ist Rücksicht auf die Mieter bzw. aufeinander wichtig (Thema Privatsphäre, Lärmschutz etc.). Zudem sollten die Verbrauchsanschlüsse (Strom, Wasser, Heizung) getrennt für jedes Haus vorhanden sein, damit Abrechnung und Verträge klar geregelt sind. Eine Grundstücksteilung vereinfacht dies enorm, da jeder Hausbesitzer eigene Anschlüsse direkt vom Versorger bekommen kann. Bei zwei Häusern ohne Teilung müsste man sonst eine komplexe interne Regelung treffen. Auch steuerlich kann eine Teilung vorteilhaft sein, da z.B. der Verkauf einer Teilparzelle ggf. als privates Veräußerungsgeschäft zu behandeln ist und bestimmte Freibeträge greifen können – hier lohnt sich eine Beratung, um alle Folgen zu bedenken.

 

Kosten gemeinsam stemmen und aufteilen

Eine Grundstücksteilung und der Bau von zwei Häusern bringen verschiedene Kostenpunkte mit sich. Die gute Nachricht: Viele dieser Kosten lassen sich bei gemeinsamer Planung teilen. Zunächst fallen für die eigentliche Teilung Vermessungskosten und Notargebühren an. Je nach Größe und Lage des Grundstücks liegen die Gesamtkosten einer Teilung typischerweise im Bereich mehrerer tausend Euro (häufig insgesamt etwa 3.000 bis 5.000 Euro). Wenn zwei Parteien von der Teilung profitieren, können sie sich diese Ausgaben teilen – nach Absprache entweder hälftig oder entsprechend der Grundstückswerte (z.B. wenn ein Teil deutlich größer ist als der andere).

Weitere geteilte Kosten können sein:

  • Erschließungskosten: Muss die neue Teilparzelle erst erschlossen werden, fallen Gebühren für Strom-, Wasser-, Abwasseranschlüsse und ggf. Straße oder Zufahrt an. Diese Kosten sollten fair verteilt werden. Manchmal kann ein bestehender Hausanschluss „mitgenutzt“ werden, doch meist verlangen Versorger pro Haus einen eigenen Anschluss. Eine gemeinsame Zufahrt (Privatweg) lässt sich oft günstiger realisieren als zwei separate Einfahrten – hier teilen sich die Eigentümer die Erstellungskosten und einigen sich über die Aufteilung der laufenden Unterhaltskosten.
  • Gebühren und Steuern: Die Grundbuch-Eintragung der neuen Grundstücke verursacht Verwaltungsgebühren. Falls ein Teil verkauft wird, fällt Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis an (bei innerhalb der Familie gibt es unter Umständen Ausnahmen). Auch diese finanziellen Punkte sollte man in der Kalkulation berücksichtigen. Bei gemeinsamer Planung kann man z.B. Notarkosten etwas sparen, indem alle Verträge in einem Termin aufgesetzt werden.
  • Planungs- und Baunebenkosten: Wenn beide Häuser gleichzeitig geplant werden, können Architekten- oder Planungskosten geringer ausfallen (Stichwort Synergieeffekte). Vielleicht lässt sich auch bei der Auswahl der Baufirma ein Paketpreis verhandeln, wenn zwei Häuser in Auftrag gegeben werden. Zumindest können sich Bauherren untereinander Geräte oder eventuell einen Bausachverständigen teilen, was Kosten reduziert. Auch Sammelbestellungen bei Material können Rabatte ermöglichen.
  • Laufende Kosten: Denke daran, wie laufende Ausgaben aufgeteilt werden, falls gewisse Anlagen gemeinsam genutzt werden. Bei einem geteilten Grundstück können z.B. Kosten für die Einfahrtsbeleuchtung, einen gemeinsamen Zaun oder die Grundsteuer (solange sie noch als ein Grundstück veranlagt wird) Thema sein. Nach der Teilung hat in der Regel jeder sein eigenes Grundsteuermessbetrag, aber falls nicht, muss man intern klären, wer wieviel trägt.

Tipp: Lege in einem Nachbarschaftsvertrag oder einer schriftlichen Vereinbarung fest, wer welche Kosten übernimmt – gerade wenn du das Projekt mit Freunden oder außerhalb der engen Familie umsetzt. Das beugt späteren Unstimmigkeiten vor.

 

Mögliche Herausforderungen bei geteilten Grundstücken

So charmant es ist, gemeinsam zu bauen, so gibt es doch einige Herausforderungen, die man meistern sollte. Ein klassischer Fall ist die geteilte Zufahrt: Liegt eine Parzelle hinter der anderen (Hinterliegergrundstück), muss ein Wegerecht eingeräumt werden, damit die hintere Partei über das vordere Grundstück zur Straße gelangen kann. Solche Geh- und Fahrtrechte werden idealerweise als Grunddienstbarkeit im Grundbuch verankert. Damit ist auch zukünftigen Eigentümern klar geregelt, dass z.B. Grundstück A das Recht hat, über Grundstück B zu fahren, und Grundstück B dies dulden muss.

Ähnlich wichtig sind gemeinsame Anschlüsse oder Leitungen: Verlaufen Wasser-, Abwasser- oder Stromleitungen für Haus 2 über das Grundstück von Haus 1, sollte ein Leitungsrecht eingetragen werden. Dieses erlaubt dem Begünstigten, Leitungen auf dem fremden Grund zu verlegen und bei Bedarf zu warten. Gleichzeitig verpflichtet es den anderen, dies zu ermöglichen (gegen evtl. Schadenersatz bei Arbeiten). In der Praxis lässt sich vieles schon bei der Bauplanung so lösen, dass beide Häuser eigene Anschlüsse direkt von der Straße erhalten – das ist langfristig meist die beste Lösung, um Abhängigkeiten zu vermeiden. Wo es nicht geht, helfen klare Verträge.

Weitere Herausforderungen betreffen das Zusammenleben: Zwei Häuser auf engem Raum erfordern Absprachen und Rücksichtnahme. Gibt es gemeinsame Grenzelemente (Hecke, Mauer), muss festgelegt sein, wer sie pflegt. Bei einem Doppelhaus mit geteiltem Dach sollte im Dachwartungsvertrag geregelt werden, wie Instandhaltungskosten geteilt werden. Auch sollten sich beide Parteien über mögliche Zukunftsszenarien austauschen: Was ist, wenn eine Partei später verkaufen will? Ein Vorkaufsrecht untereinander kann sinnvoll sein, um zu verhindern, dass plötzlich ein Fremder einzieht. Ebenso kann man eine gegenseitige Zustimmung bei baulichen Veränderungen nahe der gemeinsamen Grenze vereinbaren.

Rechtliche Absicherung ist also das A und O: Nutze Unterstützung von Notaren oder Fachanwälten, um Dienstbarkeiten, Baulasten und Nachbarschaftsvereinbarungen wasserdicht aufzusetzen. So stellst du sicher, dass Freundschaften oder Familienfrieden nicht unter eventuellen Streitpunkten leiden. Viele Probleme lassen sich mit Weitsicht minimieren – z.B. von Anfang an ausreichend breite Zuwegungen planen, Grundstücksgrenzen so ziehen, dass beide genug Platz ums Haus haben, und klare Regeln für gemeinsame Bereiche definieren.

 

Mit erfahrenem Baupartner zum Erfolg: HIS Hausbau GmbH

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  • Festpreisgarantie: Du erhältst einen für viele Monate festgeschriebenen Preis für dein Bauvorhaben – Kostensteigerungen während der Bauzeit werden vermieden. Dies bietet finanzielle Planungssicherheit für alle Beteiligten.
  • Bauzeitgarantie: Der Einzugstermin ist verbindlich im Vertrag vereinbart. Dank effizienter Bauabläufe und garantierter Bauzeit kannst du darauf vertrauen, dass dein neues Zuhause pünktlich fertig wird.
  • Hausbau-Schutzbrief: Im Hauspreis inbegriffen ist der Town & Country Hausbau-Schutzbrief, ein umfassendes Sicherheitspaket vor, während und nach dem Bau. Dieser beinhaltet u.a. eine Baufertigstellungs-Bürgschaft (Fertigstellungsgarantie), diverse Versicherungen (z.B. Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung) und eine 5-Jahre-Gewährleistungsversicherung – somit bist du gegen viele Eventualitäten abgesichert.
  • TÜV-geprüfte Bauqualität: Die Bauausführung unterliegt strengen Qualitätskontrollen. Unabhängige Gutachter (wie TÜV oder DEKRA) prüfen wichtige Bauphasen, sodass Mängeln vorgebeugt wird. Du kannst dir sicher sein, dass dein Doppelhaus oder zwei Einzelhäuser in solider Massivbauweise und nach aktuellen Standards errichtet werden.
  • Vollausstattung mit Markenprodukten: Bei HIS Hausbau (Town & Country Haus) sind viele Ausstattungsdetails bereits inklusive. Vom Markenwerkstoff Ytong für Wände bis zur Heizung von Vaillant und weiteren Markenprodukten – Dein Haus kommt bezugsfertig mit moderner Haustechnik und ohne versteckte Mehrkosten. Das bedeutet: Beide Häuser auf deinem geteilten Grundstück sind von Anfang an hochwertig ausgestattet.
  • Individuelle Planung und regionale Baupartner: Trotz Typenhaus-Konzept kannst du dein Haus individuell mitplanen. Grundriss-Änderungen, Ausstattungswünsche oder Anpassungen für das gemeinsame Grundstück (z.B. spiegelverkehrte Planung bei Doppelhaus) sind möglich. HIS Hausbau arbeitet mit regionalen Handwerksbetrieben zusammen, was kurze Wege und verlässliche Qualität bringt – gerade in den Regionen, in denen HIS tätig ist.

HIS Hausbau GmbH unterstützt Bauherren in folgenden Regionen: Anhalt-Bitterfeld, Berlin, Dessau-Roßlau, Leipzig (Stadt und Land), Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Nordsachsen und Wittenberg. Wenn dein Bauort in diese Gebiete fällt, hast du mit HIS einen Partner, der die örtlichen Gegebenheiten, Behörden und Bauvorschriften bestens kennt. Die regionale Verwurzelung kombiniert mit der überregionalen Erfahrung von Town & Country Haus (über 45.000 gebaute Häuser deutschlandweit) schafft Vertrauen und Zuverlässigkeit.

 

Zwei Häuser, ein Grundstück sorgfältige Planung zahlt sich aus

Ein geteiltes Grundstück bietet die Chance, gemeinsam den Traum vom Haus zu verwirklichen. Ob als Doppelhaus für Freunde, zwei Generationenhäuser Seite an Seite oder ein extra Haus zur Vermietung – die Möglichkeiten sind vielfältig. Wichtig ist, von Anfang an professionell zu planen, alle rechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen und klare Absprachen unter den Beteiligten zu treffen. Dann steht dem Projekt „zwei Häuser auf einem Grundstück“ nichts mehr im Wege.

Mit einem starken Baupartner wie der HIS Hausbau GmbH an deiner Seite wird der Prozess deutlich einfacher: Die Experten begleiten dich durch Vermessung, Behördendschungel und Bauausführung, während du dich darauf freuen kannst, bald dein neues Zuhause – Tür an Tür mit Menschen, die dir wichtig sind – zu beziehen. Kontaktiere uns für eine unverbindliche Beratung und erfahre, wie wir dein gemeinsames Bauvorhaben in die Tat umsetzen. Starte jetzt in deine Zukunft zu zweit: Vereinbare eine Beratung bei HIS Hausbau GmbH und lass deinen Haustraum auf geteiltem Grund wahr werden!