Grundstückskauf: Ablauf, Notar und Nebenkosten einfach erklärt

Ein eigenes Grundstück zu kaufen ist für viele Familien, Paare, Senioren oder Kapitalanleger der erste Schritt zum Traumhaus. Doch wie läuft ein Grundstückskauf eigentlich ab? Welche Schritte sind notwendig - vom Notartermin bis zum Grundbucheintrag - und mit welchen Nebenkosten müssen Käufer rechnen? In diesem Ratgeber erklären wir den Ablauf beim Grundstückskauf Schritt für Schritt und geben Tipps, wie Sie Grunderwerbsteuer, Notarkosten und weitere Nebenkosten realistisch einkalkulieren. Außerdem zeigen wir, wie ein erfahrener Baupartner wie die HIS Hausbau GmbH Bauherren in jeder Phase unterstützt.

Ablauf des Grundstückskaufs Schritt für Schritt

Ein Grundstückskauf folgt in der Regel einem festen Ablauf. Vom Finden des passenden Grundstücks über den Gang zum Notar bis zur finalen Eintragung im Grundbuch gibt es mehrere wichtige Schritte. Im Folgenden erläutern wir Schritt für Schritt den typischen Ablauf, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt.

1. Grundstück auswählen und Rahmenbedingungen prüfen

Am Anfang steht die Suche nach dem passenden Grundstück. Haben Sie ein interessantes Grundstück gefunden, sollten Sie noch vor Vertragsabschluss einige wichtige Punkte klären. Nicht jedes Grundstück ist ohne Weiteres bebaubar - deshalb ist eine gründliche Prüfung der Rahmenbedingungen essenziell:

  • Bebaubarkeit & Bebauungsplan: Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde nach dem Bebauungsplan für das Grundstück. Daraus geht hervor, ob und was dort gebaut werden darf - z.B. erlaubte Haustypen, Anzahl der Geschosse, Dachform etc.. Liegt kein Bebauungsplan vor, orientiert sich die Bebaubarkeit an der umliegenden Bebauung. Wichtig: Ist das Grundstück als reines Garten- oder Ackerland ausgewiesen, dürfen Sie dort kein Wohnhaus bauen.
  • Erschließung: Prüfen Sie, ob das Grundstück erschlossen ist, d.h. ob Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom, Internet etc. bereits vorhanden sind. Ein nicht erschlossenes Grundstück verursacht noch zusätzliche Erschließungskosten für die Versorgung.
  • Bodenbeschaffenheit & Altlasten: Lassen Sie idealerweise ein Bodengutachten erstellen. So erfahren Sie mehr über die Tragfähigkeit des Bodens und ob eventuell Altlasten oder Kontaminationen im Boden sind. Ein Bodengutachten ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen, um unerwartete Kosten beim Aushub zu vermeiden.
  • Lage & Infrastruktur: Untersuchen Sie die Lage des Grundstücks. Wie ist die Verkehrsanbindung? Gibt es Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen in der Nähe? Stimmen Umfeld und Nachbarschaft mit Ihren Vorstellungen überein? Die Lage beeinflusst maßgeblich den Wert und die Eignung des Grundstücks für Ihr Vorhaben.
  • Grundbuch & Baulasten:Schauen Sie ins Grundbuch, um den aktuellen Eigentümer und eventuelle Lasten oder Rechte Dritter zu prüfen. Ist z.B. ein Wegerecht für Nachbarn oder eine Baulast (wie ein Leitungsrecht) eingetragen, sollten Sie dies unbedingt kennen, da es Ihre Nutzungsmöglichkeiten beeinflusst. Auch ein Vorkaufsrecht der Gemeinde ist möglich - die Gemeinde kann in bestimmten Fällen den Kauf an sich ziehen, wenn ein solches Recht besteht.

Nehmen Sie sich für diese Prüfungen Zeit und ziehen Sie bei Bedarf Fachleute hinzu (z.B. einen Vermessungsingenieur oder Gutachter). So stellen Sie sicher, dass Ihr Wunschgrundstück wirklich für den geplanten Hausbau geeignet ist und es keine bösen Überraschungen gibt.

2. Kaufvertragsentwurf beim Notar

Haben Sie sich mit dem Verkäufer auf einen Preis geeinigt, steht als nächstes der Gang zum Notar an. In Deutschland müssen Immobilienkäufe notariell beurkundet werden, sonst sind sie rechtlich unwirksam. Der Käufer (oder Verkäufer) beauftragt also einen Notar, einen Kaufvertragsentwurf aufzusetzen.

Sie erhalten den Vertragsentwurf in der Regel mindestens 14 Tage vor dem Notartermin zur Prüfung. Nutzen Sie diese Zeit, um den Vertrag sorgfältig durchzugehen. Bei Unklarheiten können Sie den Notar oder einen Rechtsberater um Erläuterung bitten. Änderungen oder Ergänzungen lassen sich in dieser Phase noch aufnehmen. Besonders wenn eine der Parteien kein Privatkunde ist (z.B. eine GmbH), ist die zweiwöchige Frist zur Prüfung gesetzlich vorgeschrieben - das verschafft Käufern ausreichend Bedenkzeit vor der Unterschrift.

Tipp: Stimmen Sie den Notartermin und den Vertragsentwurf auch mit Ihrer Finanzierung ab. Ihre Bank möchte oft den Kaufvertragsentwurf sehen, bevor sie endgültig grünes Licht für den Kredit gibt. Eine Finanzierungsbestätigung im Voraus kann außerdem Ihre Verhandlungsposition stärken.

3. Notartermin und Beurkundung

Beim Notartermin wird der Grundstückskaufvertrag vollständig verlesen und von Käufer und Verkäufer rechtskräftig unterschrieben.

Am Tag des Notartermins kommen Käufer und Verkäufer - oft zusammen mit dem Makler oder Finanzierungsberater - beim Notariat zusammen. Der Notar verliest den gesamten Kaufvertrag Wort für Wort, sodass beide Parteien über den Inhalt belehrt sind. Sie haben währenddessen jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Unklarheiten zu klären. Danach unterschreiben alle Parteien den Vertrag und der Notar bestätigt dies mit seiner Unterschrift und seinem Siegel (Beurkundung).

Mit der notariellen Beurkundung wird der Kaufvertrag rechtsverbindlich. Allerdings ist der Eigentumsübergang damit noch nicht sofort vollzogen - der Verkäufer bleibt vorerst im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Die Übereignung des Grundstücks erfolgt erst später durch weitere Schritte (Auflassung und Grundbucheintrag). Wichtig zu wissen: Ohne Notar kein Grundstückskauf - diese Formalität ist gesetzlich zwingend (§ 311b BGB). Der Notar übernimmt ab diesem Zeitpunkt auch die Abwicklung des Kaufvertrags und koordiniert die nächsten Schritte für beide Parteien.

4. Auflassungsvormerkung im Grundbuch

Unmittelbar nach der Beurkundung veranlasst der Notar eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese Vormerkung ist ein wichtiger Schutz für den Käufer: Sie wird beim Grundbuchamt eingetragen und sichert dem Käufer das Recht am Grundstück. Konkret verhindert die Auflassungsvormerkung, dass der Verkäufer die Immobilie nochmals an jemand anderen verkauft oder weiter belastet, solange der Kauf mit Ihnen abgewickelt wird. Dritte können nicht mehr wirksam Rechte am Grundstück erwerben, da Ihr Anspruch vorgemerkt ist.

Für die Auflassungsvormerkung fallen nur Gebühren für die Grundbucheintragung an, der Vorgang selbst ist im Kaufvertrag bereits vereinbart. Erst wenn die Vormerkung eingetragen ist, sollten Sie als Käufer den Kaufpreis zahlen, denn nun ist sichergestellt, dass Ihnen das Grundstück nicht mehr entzogen werden kann. Die Auflassungsvormerkung ist somit ein unverzichtbarer Schritt, um Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung zu sichern, bis alle Bedingungen erfüllt sind.

5. Zahlung des Kaufpreises

Nach der Beurkundung sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, bevor der Kaufpreis fließen kann. Der Notar übernimmt die Aufgabe, diese Voraussetzungen herbeizuführen und dann die Kaufpreisfälligkeit mitzuteilen. Typische Bedingungen sind zum Beispiel: Eintrag der Auflassungsvormerkung (s.o.), Verzicht auf ein Vorkaufsrecht durch die Gemeinde oder Mieter (falls relevant), und Vorliegen der Finanzierungsbestätigung bzw. Grundschuldunterlagen Ihrer Bank.

Sobald alle nötigen Dokumente und Genehmigungen vorliegen, erstellt der Notar eine Fälligkeitsmitteilung. Darin werden Sie als Käufer aufgefordert, den Kaufpreis innerhalb einer bestimmten Frist (üblich sind etwa 2 Wochen) an den Verkäufer zu zahlen. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt in der Regel per Überweisung direkt an den Verkäufer (bzw. auf ein Notaranderkonto, falls vereinbart). Wichtig: Stellen Sie sicher, dass die Finanzierung rechtzeitig verfügbar ist, damit Sie die Frist einhalten können - bei Baufinanzierungen veranlassen Sie zusammen mit Ihrer Bank die Auszahlung des Darlehensbetrags.

Parallel zur Kaufpreiszahlung müssen Sie auch die Grunderwerbsteuer begleichen (mehr dazu unten im Abschnitt Nebenkosten). Der Notar meldet den Kauf ans Finanzamt, und Sie erhalten kurz nach dem Notartermin den Grunderwerbsteuer-Bescheid vom Finanzamt. Erst wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt ist, stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung braucht der Notar, um den Eigentumsübergang im Grundbuch zu veranlassen.

6. Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Sind Kaufpreis und Steuern bezahlt und alle Voraussetzungen erfüllt, veranlasst der Notar die Auflassung und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Die Auflassung ist die finale Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang und wird vom Notar an das Grundbuchamt gemeldet. Das Grundbuchamt trägt daraufhin den Käufer als neuen Eigentümer im Grundbuch ein. Dieser Schritt kann einige Wochen dauern (oft 6-8 Wochen nach Kaufpreiszahlung), da das Grundbuchamt die Anträge bearbeitet.

Mit der Eintragung im Grundbuch sind Sie schließlich rechtmäßiger Eigentümer des Grundstücks. Sie erhalten vom Notar oder Grundbuchamt einen aktuellen Grundbuchauszug, der Sie als Eigentümer ausweist. Herzlichen Glückwunsch - der Grundstückskauf ist damit abgeschlossen! Der Notar sorgt noch dafür, dass eventuelle alte Grundschulden des Verkäufers im Grundbuch gelöscht werden und kümmert sich um den Schriftverkehr mit der Bank und dem Grundbuchamt. Jetzt steht der nächsten Phase, dem Hausbau, nichts mehr im Wege. (Denken Sie daran: Neben dem Grundstückskauf müssen Sie auch Ihr Budget für den Hausbau planen - siehe unseren Ratgeber [Hausbau Kosten] und [Hausbau planen] für weitere Tipps.)

 

Nebenkosten beim Grundstückskauf: Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Beim Kauf eines Grundstücks fallen neben dem reinen Kaufpreis noch diverse Kaufnebenkosten an. Diese Nebenkosten sollten Sie von Anfang an in Ihr Budget einplanen, damit es später keine Finanzierungslücke gibt. Im Folgenden listen wir die wichtigsten Nebenkosten auf und erläutern ihre ungefähre Höhe:

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist die Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie einmalig anfällt. Die Höhe richtet sich nach dem Bundesland und beträgt aktuell etwa 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises. Zum Beispiel zahlt man in Bayern und Sachsen 3,5 %, in Berlin 6,0 % und in Brandenburg 6,5 % Grunderwerbsteuer. Der Steuerbescheid kommt vom Finanzamt wenige Wochen nach der Beurkundung. Die Zahlung ist meist innerhalb von 4 Wochen fällig. In den meisten Kaufverträgen wird vereinbart, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer übernimmt (gesetzlich sind zwar Käufer und Verkäufer beide Steuerschuldner, gezahlt wird aber üblicherweise vom Käufer).

Auf die Höhe der Grunderwerbsteuer haben Sie keinen Einfluss - sie ist ein fester Prozentsatz. Allerdings variiert er je nach Region, daher lohnt es sich, im Vorfeld zu prüfen, welcher Steuersatz in Ihrem Bundesland gilt. Bei einem Kaufpreis von z.B. 100.000 € macht die Grunderwerbsteuer je nach Ort zwischen 3.500 € und 6.500 € aus - kein kleiner Posten also.

Notarkosten und Grundbuchgebühren

Für die notarielle Beurkundung und die Grundbucheintragungen fallen Gebühren an. Insgesamt sollten Sie hierfür etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises einkalkulieren. Darin enthalten sind die Notarkosten (für Vertragsentwurf, Beurkundung und weitere notarielle Tätigkeiten) sowie die Grundbuchkosten (für Eintragungen wie Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung und ggf. Grundschulden). Typischerweise entfallen rund 1,0 % bis 1,5 % auf den Notar und ca. 0,5 % auf das Grundbuchamt.

Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 200.000 € liegen Notar- und Grundbuchgebühren zusammen ungefähr bei 3.000 € (je nach Aufwand leicht unterschiedlich). Diese Gebühren sind gesetzlich geregelt (nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz) und somit bei allen Notaren gleich hoch. Der Käufer trägt in der Regel die Notarkosten, während der Verkäufer oft nur für Kosten wie die Löschung eigener Grundschulden aufkommt. Der Notar wird Ihnen einige Wochen nach dem Termin eine Rechnung schicken, ebenso das Grundbuchamt.

Maklerprovision (Courtage)

Falls ein Immobilienmakler beim Grundstückskauf beteiligt war, kann eine Maklerprovision fällig werden. Üblich sind je nach Region etwa 3 % bis 7 % des Kaufpreises als Provision, zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. Seit Ende 2020 gilt für Wohnimmobilien ein Gesetz, das die Provision zwischen Käufer und Verkäufer aufteilt: Kein Käufer muss mehr die gesamte Provision allein zahlen. In den meisten Bundesländern teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklercourtage hälftig (z.B. jeder 3,57 % inkl. MwSt. bei insgesamt 7,14 %).

Die genaue Höhe und Verteilung der Maklerprovision sollten vor Vertragsabschluss klar sein und wird im Maklervertrag oder Kaufvertrag festgehalten. Wichtig: Wenn kein Makler eingeschaltet war, entfällt dieser Kostenpunkt natürlich. War ein Makler beteiligt, achten Sie darauf, dass die Provision in Ihrer Finanzplanung berücksichtigt ist. Bei einem 100.000-€-Grundstück können bspw. 3,57 % Käuferprovision rund 3.570 € zusätzliche Kosten bedeuten.

Sonstige Nebenkosten

Neben den großen Posten Grunderwerbsteuer, Notar/Grundbuch und Makler gibt es je nach Einzelfall noch weitere Nebenkosten, die beim Grundstückskauf oder unmittelbar danach anfallen können:

  • Vermessungskosten: Muss das Grundstück neu vermessen oder geteilt werden, entstehen Kosten für den Vermessungsingenieur. Diese können einige hundert bis wenige tausend Euro betragen, je nach Aufwand.
  • Gutachten: Ein Bodengutachten vor dem Bau haben wir bereits empfohlen - die Kosten dafür liegen meist im unteren vierstelligen Bereich. Auch ein Wertgutachten zur Ermittlung eines fairen Kaufpreises kann sinnvoll sein. Einige Käufer investieren zudem in ein Vermessungs- oder Grundbuchgutachten, um ganz sicher zu gehen, dass Grenzen und Lasten klar sind.
  • Erschließungskosten: Ist Ihr Grundstück noch nicht vollständig erschlossen (keine Anschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser, Telefon/Internet), müssen Sie die Herstellung dieser Anschlüsse bezahlen. Die Kommune kann Erschließungsbeiträge erheben. Tipp: Erfragen Sie beim Verkäufer oder der Gemeinde, ob das Grundstück „voll erschlossen“ ist und ob noch Erschließungsbeiträge offen sind. Diese können je nach Lage mehrere zehntausend Euro ausmachen.
  • Grundbucheintragungen für Finanzierung: Wenn Sie das Grundstück über ein Darlehen finanzieren, fällt für die Eintragung einer Grundschuld ebenfalls eine Gebühr an (diese ist in den 1,5-2 % oben meist schon enthalten).
  • Behördliche Gebühren: Kleinere Posten wie Gebühren für Grundbuchauszüge, Beglaubigungen oder die Eintragung einer Auflassungsvormerkung (ca. 0,5 % des Kaufpreises) kommen hinzu. Diese sind meist Teil der Notar- und Grundbuchrechnung.
  • Abriss-/Freimachungskosten: Befindet sich auf dem Grundstück noch ein altes Gebäude oder viele Bäume, kalkulieren Sie die Abriss- oder Rodungskosten mit ein, um das Grundstück baureif zu machen. Diese Kosten hängen stark vom Einzelfall ab.

Wie hoch die gesamten Nebenkosten im Endeffekt sind, variiert je nach Kaufobjekt. Ohne Makler liegen die Nebenkosten oft bei etwa 5-8 % des Kaufpreises. Mit Makler können es schnell 10-15 % des Kaufpreises werden.

Nebenkosten nicht vergessen: Planen Sie ausreichend finanzielle Reserven ein - in der Regel sind 10-15 % des Kaufpreises für Nebenkosten einzuplanen. So sind Grunderwerbsteuer, Notar & Co. abgedeckt, und Sie behalten finanziellen Puffer für weitere Ausgaben.

 

Nebenkosten realistisch einkalkulieren - unsere Tipps

Für angehende Bauherren ist es wichtig, die Kaufnebenkosten von Anfang an realistisch im Budget zu berücksichtigen. Hier unsere Tipps, wie Sie vorgehen können:

  • Budgetplanung: Rechnen Sie mit dem höchsten im Raum stehenden Steuersatz und ausreichend Spiel nach oben. Falls z.B. unklar ist, ob Maklercourtage anfällt, kalkulieren Sie vorsichtshalber damit. Lieber am Ende etwas Geld übrig haben als knapp kalkulieren.
  • Eigenkapital für Nebenkosten: Banken finanzieren den Kaufpreis oft, erwarten aber, dass Sie die Nebenkosten aus Eigenkapital bestreiten. Stellen Sie also sicher, dass Sie genug Ersparnisse für Steuern, Notar etc. reserviert haben.
  • Informationen einholen: Informieren Sie sich frühzeitig über die genauen Prozentsätze (Grunderwerbsteuer Ihres Bundeslands, Maklerprovision üblich in Ihrer Region) und nutzen Sie Online-Rechner für Nebenkosten. So bekommen Sie ein klares Bild.
  • Kostenvoranschläge: Wenn abzusehen ist, dass z.B. Vermessungen oder Abrissarbeiten nötig werden, holen Sie vorab grobe Kostenvoranschläge ein. Dann gibt es keine Überraschung nach dem Kauf.
  • Puffer einplanen: Legen Sie immer einen Puffer (z.B. 5 % des Kaufpreises zusätzlich) für Unvorhergesehenes beiseite. Sollte alles glatt gehen, können Sie dieses Geld später in den Hausbau investieren.

Mit einer realistischen Planung der Nebenkosten behalten Sie die Finanzen im Griff und können Ihrem Hausbau entspannt entgegensehen. Die Kaufnebenkosten mögen auf den ersten Blick hoch erscheinen, doch sie sind ein notwendiger Bestandteil jeder Immobilieninvestition und sichern den rechtlichen und finanziellen Rahmen Ihres Eigentumserwerbs.

 

Mit erfahrenem Baupartner zum Eigenheim: Vorteile mit der HIS Hausbau GmbH

Ein Grundstückskauf ist komplex - doch Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Mit einem erfahrenen Baupartner wie der HIS Hausbau GmbH an Ihrer Seite profitieren Sie von Expertenwissen und umfangreicher Unterstützung während des gesamten Prozesses. Die HIS Hausbau GmbH ist ein lizenzierter Town & Country Haus Partner und hat bereits hunderte Bauherren erfolgreich ins Eigenheim begleitet. Insbesondere in der Region Anhalt-Bitterfeld, Berlin, Dessau-Roßlau, Leipzig (Stadt und Umland), Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Nordsachsen und Wittenberg steht HIS Hausbau Bauwilligen mit Rat und Tat zur Seite - persönlich und direkt vor Ort.

Warum mit HIS Hausbau GmbH bauen? Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Baupartner bietet Ihnen handfeste Vorteile und Sicherheitsleistungen:

  • Festpreisgarantie: Mit HIS Hausbau bauen Sie zum vertraglich vereinbarten Festpreis - garantiert ohne versteckte Kosten. Ihr Budget bleibt planbar und Sie sind vor unangenehmen Preissteigerungen geschützt.
  • Bauzeitgarantie: Sie bekommen eine verbindliche Bauzeit zugesichert. Damit wissen Sie genau, wann Ihr Haus fertiggestellt wird. Verzögert sich die Bauzeit unverschuldet, greift eine vertragliche Entschädigung bzw. es entstehen keine Mehrkosten.
  • Hausbau-Schutzbrief: Im Hauspreis ist bei Town & Country Haus ein umfassender Schutzbrief enthalten. Dieser beinhaltet u.a. eine Fertigstellungsbürgschaft (Garantie, dass Ihr Haus fertig gebaut wird), diverse Bauversicherungen (z.B. Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung) und einen 20-Jahre Notfallplan plus 5 Jahre Gewährleistung auf Ihr Haus. Sie bauen also maximal abgesichert.
  • TÜV-geprüfte Bauqualität: Unabhängige Gutachter (z.B. vom TÜV) prüfen in verschiedenen Phasen die Bauqualität. Mängel werden frühzeitig erkannt und behoben. So können Sie sicher sein, dass Ihr Haus in solider Qualität entsteht - ein beruhigendes Gefühl, gerade für Bauherren ohne Bauerfahrung.
  • Vollausstattung mit Markenprodukten: HIS Hausbau verbaut in jedem Haus Markenprodukte und moderne Haustechnik. Von der Heizung über Fenster bis zu Sanitärobjekten - Sie erhalten hochwertige, langlebige Ausstattung. Ihr Haus ist bei Übergabe bezugsfertig und enthält bereits viele Ausstattungsdetails, die andernorts Aufpreis wären.
  • Individuelle Planung & große Haustypen-Auswahl: Ob Bungalow, Stadtvilla, klassisches Einfamilienhaus, Doppelhaus oder Reihenhaus - Sie haben die Wahl aus zahlreichen erprobten Hausentwürfen von Town & Country. Diese können an Ihre Wünsche individuell angepasst werden, sodass Ihr Zuhause perfekt zu Ihnen passt. Architekten und Planer von HIS Hausbau beraten Sie, um Ihr Traumhaus zu verwirklichen.
  • Regionale Betreuung & Service: Als lokaler Baupartner kennt HIS Hausbau die Besonderheiten der Region und die Behörden vor Ort. Sie erhalten persönliche Betreuung, kurze Wege und einen Ansprechpartner, der sich kümmert. Von der Grundstückssuche (z.B. über einen Grundstücks-Suchservice) bis zur Schlüsselübergabe sind die Experten an Ihrer Seite. So wird der gesamte Ablauf für Sie stressfrei und effizient.

Zusammengefasst: Mit HIS Hausbau GmbH als Partner wird der Weg vom Grundstückskauf bis zum fertigen Haus deutlich einfacher. Sie profitieren von Planungssicherheit, garantierter Qualität und umfassendem Schutz während des Bauprojekts. Gerade wenn Sie zum ersten Mal bauen, nehmen Ihnen erfahrene Profis viel Unsicherheit und Arbeit ab.

(HIS Hausbau GmbH begleitet Bauherren in Anhalt-Bitterfeld, Berlin, Dessau-Roßlau, Leipzig (Stadt und Land), Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Nordsachsen und Wittenberg - falls Sie in diesen Regionen bauen möchten, sind Sie bei HIS in den besten Händen.)

 

Grundstückskauf gut geplant - der erste Schritt ins Traumhaus

Ein Grundstück zu kaufen ist der Grundstein für Ihr Bauvorhaben. Wenn Sie den Ablauf kennen und alle Nebenkosten einkalkuliert haben, steht einer erfolgreichen Abwicklung nichts im Wege. Zusammengefasst läuft der Grundstückskauf in mehreren Schritten ab - von der sorgfältigen Grundstücksprüfung über den Notartermin mit Kaufvertragsbeurkundung bis hin zur finalen Grundbuchumschreibung. Planen Sie von Anfang an genügend Budget für Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch & Co. ein, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Nutzen Sie gegebenenfalls professionelle Unterstützung: Mit der HIS Hausbau GmbH und Town & Country Haus an Ihrer Seite genießen Sie Festpreis- und Bauzeitgarantien, hohe Qualität sowie Rundum-Service, der Ihnen Zeit und Nerven spart.

Möchten Sie Ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen? Dann starten Sie jetzt mit der richtigen Vorbereitung! Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen zum Grundstückskauf und Hausbau zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch - gemeinsam machen wir Ihren Weg zum eigenen Haus in der gewünschten Region erfolgreich und sicher.